Corona-Krise und Miete

Joachim Kleinrahm
März 2020

Wie Sie wahrscheinlich bereits der Presse entnommen haben, hat der Bundestag heute, am 25.03.2020 nicht nur wirtschaftliche Hilfen beschlossen, sondern wegen der COVID-19-Pandemie auch Änderungen im Zivilrecht und im Strafrecht vorgenommen. Der Bundesrat hat am 27.03.2020 zugestimmt.

Wir beraten Sie gerne wegen der zivilrechtlichen Folgen, die Sie insbesondere als Vermieter, als Mieter und als Darlehensschuldner betreffen. Die Änderungen haben aber auch Auswirkungen in anderen Bereichen. Sprechen Sie uns an! Sie erreichen Rechtsanwalt Kleinrahm in Köln unter der Telefonnummer 0221/951810 und in Wipperfürth unter 02267/881920 oder per email kanzlei@kochundboersch.de