Rückforderung von Zahlungen der Schwiegereltern auf Immobilienkredit

Dr. Anna Leszczenski
März 2015

Bereits nach bisheriger Rechtsprechung können Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe ihres Kindes nur solche Schenkungen von ihrem Schwiegerkind zurückverlangen, die auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen sollten. Dazu zählen solche Zuwendungen nicht, die nur als Beitrag zum täglichen Lebensbedarf der Familie erfolgt sind.

Nun hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.11.2014 – XII ZB 666/13 klargestellt, dass bei Schenkungen der Schwiegereltern zur Bedienung eines Immobilienkredits nur die Beträge zurückgefordert werden können, die zur Tilgung des Kredits gezahlt worden sind. Die Beträge, die auf die Zinsen gezahlt worden sind, stellten demgegenüber nur einen Beitrag zum täglichen Lebensbedarf dar, der gerade nicht rückforderbar sei. Dies sei vergleichbar mit einer gezahlten Wohnungsmiete. Die Zuwendungen erhöhten das Vermögen nicht bleibend sondern dienten der Befriedigung des Wohnbedarfs und mithin der Bestreitung des Lebensunterhalts.