Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation

Sebastian Franken
November 2019

Mit Urteil vom 07.08.2019 hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden, dass der vorsätzliche Verstoß des Arbeitnehmers gegen die Verpflichtung zur korrekten Arbeitszeitdokumentation an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

 

Was war geschehen?

 

Die beim Arbeitgeber seit mehr als fünf Jahren als Altenpflegerin beschäftigte Arbeitnehmerin war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen unrichtiger Patientenversorgung und diesbezüglicher Falschdokumentation abgemahnt worden. Im April 2019 hätte sie im Rahmen ihres Dienstes zu einer Patientin nach Hause fahren und dieser eine Nachttablette verabreichen müssen. Dies tat sie jedoch nicht und telefonierte stattdessen lediglich mit der Patientin. In Ihrem Leistungsnachweis zeichnete sie den persönlichen Besuch gleichwohl ab und vermerkte im Tagestourennachweis einen Besuch in der Zeit von 22:55 Uhr bis 23:06 Uhr. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die Arbeitnehmerin wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung.

Das Arbeitsgericht erachtete die Kündigung als wirksam und wies die Klage ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine korrekte Dokumentation durch seine Arbeitnehmer vertrauen dürfe. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Dokumentation der Arbeitszeit den Arbeitnehmern übertragen. Füllt dann ein Arbeitnehmer die zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren und nicht hinnehmbaren Vertrauensmissbrauch dar. Im konkreten Fall kam noch erschwerend hinzu, dass die vorsätzliche Falschdokumentation trotz der bereits erteilten Abmahnungen erfolgte.

 

Fazit:

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Siegburg hat einen hohen Praxisbezug. Im Arbeitsrecht spielen u.a. gefälschte Atteste, Arbeitszeiten, Bewerbungsunterlagen, Unterschriften, Urlaubsscheine und Zeugnisse oft eine Rolle. Je nach Art des konkreten Falles, kommen von der Anfechtung des Arbeitsvertrages über eine Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung für den Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Reaktion in Betracht. Für die Beantwortung der Frage, welche arbeitsrechtliche Reaktion in Ihrem konkreten Fall angemessen ist, stehen wir gerne zur Verfügung!