Neue Düsseldorfer Tabelle 2021

Verena Schmidt
Dezember 2020

Soeben wurde die neue Düsseldorfer Tabelle für die Zeiträume ab dem 01.01.2021 veröffentlicht.

Die Bedarfssätze werden erneut an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Auch das Kindergeld wird zum 01.01.2021 erhöht und ist ab dann wieder in hälftiger Höhe (für minderjährige Kinder) und in voller Höhe (für volljährige Kinder) auf den Unterhalt anzurechnen. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt monatlich jeweils 219,00 Euro, für das dritte Kind 225,00 Euro und ab dem vierten Kind 250,00 Euro.

Nicht angepasst werden hingegen die Bedarfssätze für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben. Der Gesamtunterhaltsbedarf beläuft sich in der Regel auf monatlich 860,00 Euro. Hierin sind Kosten in Höhe von 375,00 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.

Sie finden die Tabelle hier: Neue Düsseldorfer Tabelle