Verschleiß kein Sachmangel? Es kommt darauf an!

Verena Schmidt
Januar 2021

Grundsätzlich wird allgemein angenommen, dass der Verschleiß eines Fahrzeugteils kein Sachmangel begründet und damit auch keine Gewährleistungsansprüche, wie etwa ein Rücktrittsrecht auslöst.

Das kann allerdings so pauschal nicht angenommen werden, wie sich auch aus der Entscheidung des BGH vom 09.09.2020, AZ.: VIII ZR 150/18 herauslesen lässt.

Dort heißt es: „… soweit jedoch - …. – die Verkehrssicherheit nicht betroffen ist, ist ein „normaler“, das heißt ein insbesondere nach Alter, Laufleistung und Qualitätsstufe nicht ungewöhnlicher Verschleiß nicht als Sachmangel einzustufen.“

Daraus folgt im Umkehrschluss:

Ist die Verkehrssicherheit betroffen, kann, unter Berücksichtigung weiterer Faktoren, ein Sachmangel vorliegen und Gewährleistungsansprüche entstehen.