Transparenz bei allen Kosten

Wir besprechen Honorarfragen von Anfang an transparent und offen mit unseren Mandanten.  Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten der Honorierung anwaltlicher Leistungen: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Zeithonorar oder Pauschalhonorar.

Wenn wir unsere Mandanten in Gerichtsverfahren vertreten, sind wir verpflichtet, die Gebühren auf der Grundlage des RVG unseren Auftraggebern nicht zu unterschreiten. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Streitwert, der im Regelfall der offenen Geldforderung entspricht. Außerhalb von gerichtlichen Auseinandersetzungen, also bei sonstiger Beratung und Vertretung, kann das Honorar frei vereinbart werden. Auch bei Durchführung eines Prozesses ist eine Honorarvereinbarung möglich, allerdings dürfen die gesetzlichen Gebühren dabei nicht unterschritten werden.