Erbrecht

Der letzte Wille

Wir beraten Sie kompetent bei der Gestaltung von Nachlassregelungen unter  Berücksichtigung der wirtschaftlichen sowie der zivil- und steuerrechtlichen Aspekte. Eine rechtzeitige Vorsorge für den Todesfall ist erfahrungsgemäß sinnvoll und kann entweder durch Erstellung eines Testamentes (auch handschriftlich) erfolgen oder als einvernehmliche Regelung mit den Erben durch Aufsetzung eines Erbvertrags. Letzterer muss notariell beurkundet werden.

Zu unseren Leistungen in diesem Bereich zählen außerdem alle Fragen bezüglich der Erbschaftsteuer z. B.

  • die umfassende Beratung bezüglich der vermögensrechtlichen Situation von Familien, Eheleuten und Einzelpersonen, um das Vermögen wirtschaftlich sinnvoll für die Zukunft zu sichern,
  • Regelungen zwischen Erblasser und Erben außerhalb letztwilliger Verfügungen.

Nach Eintritt des Erbfalles unterstützen wir Sie kompetent

  • im Erbscheinsverfahren
  • bei der Nachlassabwicklung
  • bei Erbauseinandersetzungen
  • bei der Realisierung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Ihr Fachanwalt: Joachim Kleinrahm