Das bürgerliche Recht

Regelungen unter Privatpersonen

Das allgemeine Zivilrecht (bürgerliche Recht) regelt die privaten Beziehungen aller Bürger untereinander. Das dies notwendig ist, fällt zumeist erst auf, wenn nicht alles reibungslos verläuft und aus diesem Grund Klärungsbedarf besteht. Für sämtliche Bereiche dieses weiten Rechtgebiets bieten wir Ihnen durch unsere Anwälte umfassende juristische Unterstützung an.

Ob beim Kauf eines Hauses oder eines Pkw, der Buchung einer Reise, bei Bank- oder Maklergeschäften, bei Bürgschaften, Zwangsversteigerungen oder Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, jeder Mensch bewegt sich tagtäglich in zivilrechtlich geregelten Zusammenhängen. Bei Konflikten beraten wir Sie und setzen uns zuverlässig für Ihre Rechte ein. Kompetenten Rechtsbeistand bieten wir Ihnen auch bei Vertragsprüfungen, Kündigungen und Anfechtungen  sowie in allen Angelegenheiten des Zwangsvollstreckungsrechts. Das schließt die Einziehung von Geldforderungen durch Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen des Schuldners sowie die Zwangsversteigerung von Hausgrundstücken und Wohnungen mit ein.

Ihr Anwalt: Joachim Kleinrahm