Immobilien und Miete

Sicherheit geht vor

Das Immobilienrecht regelt Konflikte, die durch den Kauf, Verkauf oder die Belastung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes entstehen können. Der Kaufvertrag selbst muss in Deutschland vor einem unparteiischen Notar geschlossen werden, der deswegen die Interessen nur einer der Parteien des Kaufvertrages nicht vertreten kann. Das kann nur ein Rechtsanwalt. Da der Kauf eines Grundstückes in der Regel mit einer größeren Investition verbunden ist, sollten Verträge schon im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Kommt es nach dem Kauf oder Verkauf zu Konflikten, da die Immobilie z. B. Mängel aufweist, der Maklervertrag fragwürdig erscheint oder es Probleme mit Mietern gibt, stehen wir Ihnen mit juristischem Rat zur Seite.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Problemen, die im Zusammenhang mit Wohneigentum auftreten. Auch hier ist eine Beratung vor dem Kauf angezeigt, da die rechtlichen Verpflichtungen eines Wohnungseigentümers innerhalb einer Eigentümergemeinschaft weit über die Verpflichtungen eines Einfamilienhausbesitzers hinausgehen und seine Rechte durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft beschränkt sein können.

Natürlich beraten und vertreten wir auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen. Fragen des Mietrechts, insbesondere Probleme zwischen Vermieter und Mieter wie Zahlungsverzug, Kündigung von Mietverhältnissen und Durchsetzung von Räumungsansprüchen gehören ebenfalls zu unserem Angebot.

Ihr Fachanwalt: Joachim Kleinrahm